Shopping am Sonntag – muss das sein?

Die Diskussion um verkaufsoffene Sonntage bleibt weiter aktuell, da der für Anfang November geplante Shopping-Sonntag nun doch nicht durchgeführt werden kann

Warum sollte man nicht auch am siebten Tag in der Woche bummeln gehen können, wenn es im Ausland, beispielsweise in Irland oder den Niederlanden, schon längst zum normalen Alltag gehört? Soweit ist es in Deutschland zwar noch nicht, aber hin und wieder im Jahr kann man auch hier an verkaufsoffenen Sonntagen ausgiebig einkaufen gehen. Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetz (LÖG) NRW dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

In Kirchhellen gab es in diesem Jahr einen verkaufsoffenen Sonntag, der 6. November sollte kurzfristig ein weiterer werden. Aus Anlass der an diesem Tag stattfindenden Chor-Tage auf dem Johann-Breuker-Platz wäre die Gelegenheit günstig gewesen, das dann ohnehin gut besuchte Dorf mit noch mehr Leben zu erfüllen. Doch es ist der Stadt nicht gelungen, die bürokratischen Hürden rechtzeitig zu überwinden. Nun soll der 1. Adventssonntag angestrebt werden, um in den Kirchhellener Geschäften einkaufen zu gehen. Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, den Antrag am 18. Oktober in der Sondersitzung der Bezirksvertretung abnicken zu lassen und dann weiterzureichen an die Stadtverwaltung.

Christoph Bellendorf, Vorsitzender der Werbegemeinschaft, bedauert, dass dieses Datum nun nicht eingehalten werden kann. „Verkaufsoffene Sonntage sind immer auch Imagepflege für das Dorf. Viele Leute, die am Sonntag nur zum Gucken kommen, sieht man doch in der Woche wieder und dann kaufen sie auch meist“, sagt Christoph Bellendorf. Zwei offene Sonntage im Jahr seien dabei auch für die, die im Laden stehen, durchaus zumutbar. Grundsätzlich begeistert von der Idee des Sonntags-Shopping zeigt sich das Modehaus Coors. Margret Coors: „Für uns sind die Sonderverkaufstage immer gut. Wir verzeichnen dann einen erhöhten Zulauf von auswärtigen Kundinnen, die das Einkaufserlebnis in Kirchhellen zu schätzen wissen und sich an einem Sonntag gerne die Zeit nehmen, zu stöbern. Es wird nicht unbedingt viel mehr Ware umgesetzt, aber der Werbeeffekt ist spürbar.“ Ähnlich sieht es Petra Plewa von Present 2000: „Die Kunden haben mehr Zeit und nehmen das Angebot, sich bei einer Tasse Kaffee undeiner Waffel in Ruhe umzusehen, immer gerne an.
 

Aber auch für uns Verkäuferinnen ist es angenehm, weil die Atmosphäre entspannt und nicht so hektisch ist wie sonst.“ Doch es gibt auch andere Stimmen, vor allem im nicht-handwerklichen Gewerbe, wo ein zusätzliches Kaufangebot nicht von Nöten ist. Die Kirche ist erfahrungsgemäß gegen vermeidbare Sonntagsarbeit. Pastor Klaus Klein-Schmeink findet: „Die Diskussion um eine größere Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage kommt sozusagen „alle Jahre wieder“, vor allem wenn auch das kommerziell wichtige Weihnachtsgeschäft naht. Die bisherige Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen in Kirchhellen reicht meines Erachtens voll aus. Alles andere wäre eine weitere Aushöhlung der Sonntagsruhe, die nicht nur für Christen eine wichtige Bedeutung hat. Letztlich ist der Sonntag eine kulturelle Errungenschaft für die ganze Gesellschaft. Zum einen bedarf der einzelne Mensch eines verlässlichen Ruhetages für seine seelische und körperliche Gesundheit. Zum anderen wird in der Sonntagsruhe für alle deutlich, dass der Mensch nicht allein zur Produktion und Gewinnmaximierung da ist.

Da wo der Sonntag ausgehöhlt wird, wo er immer mehr zu einem Tag wie jeder anderer wird, da wird auch die Gesellschaft von innen her ausgehöhlt. Letztlich bleibt dann nur ein klappriges Gerüst aus Konsum übrig. Das aber kann keine Gesellschaft wirklich tragen.“Diskutiert wird daher momentan auch eifrig im Bottroper Rat. Denn künftig sollen nur noch drei statt der üblichen vier Sonntage dem Einzelhandel als verkaufsoffen zur Verfügung stehen. In den Nebenzentren wie Kirchhellen sogar nur noch zwei. Jetzt sind die Bottroper Ratsfrauen und Ratsherren gefragt, eine Grundsatzentscheidung zu fällen. Für Kirchhellen ist jedenfalls der 27. November als verkaufsoffener Sonntag ins Auge gefasst. Bleibt zu hoffen, dass die bürokratischen Mühlen der Stadt bis dahin alles gemahlen bekommen. gj / gk


Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten

(Ladenöffnungsgesetz M LÖG NRW)

Paragraph 6
(1) An jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.

(2) Verkaufsstellen in Kurorten, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit besonders starkem Tourismus dürfen an jährlich höchstens 40 Sonn- oder Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, dürfen Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden.

(3) Die zuständige oberste Landesbehörde wird ermächtigt, die Orte nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Freigabe kann auf bestimmte Ortsteile beschränkt werden.

(4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, die Tage nach Absatz 1 und 2 durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 sind drei Adventssonntage, I. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW ausgenommen.

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